Begleitetes Fahren

Mittlerweile kann der Führerschein der Klasse B schon mit 17 erworben werden. Die theoretische Ausbildung kann schon 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden. Dazu muss jedoch mit Zustimmung der Erziehungsberichtigten ein Fahrerlaubnisantragantrag beim zuständigen Amt gestellt werden.

Beim Antrag für das "Begleitete Fahren" können mehrere Personen angegeben werden, welche als Begleitpersonen zugelassen sind. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt und schon länger als 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins sein. Desweiteren darf die Person höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Der Akoholspiegel der Begleitperson muss unter 0,5 Promille sein.

Bei Bestehen der praktischen Prüfung, welche frühestens einen Monat vor dem 17.

Geburtstag abgelegt werden kann, erhält man eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung zum "Begleiteten Fahren". Mit dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung in einen regulären Führerschein eingetauscht werden. Bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag kann jedoch trotzdem noch die Prüfbescheinigung als Ersatz für den Führerschein genutzt werden.

Die Begleitperson darf nur beratend einwirken und nicht in die Bedienung des Fahrzeuges eingreifen. Für das "Begleitete Fahren" ist keine Sonderausstattung des Autos nötig. Jedoch können zusätzliche Außenspiegel hilfreich sein.

 

Zusätliche Informationen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg erhältlich.